DSGVO konforme Aktenvernichter von HSM
Für die DSGVO konforme Vernichtung von personenbezogenen Daten in Papierform benötigen Sie einen Aktenvernichter mit der Sicherheitsstufe P-4 oder höher.
HSM empfiehlt grundsätzlich die Sicherheitsstufe P-4 oder höher. Dabei werden Dokumente im Partikelschnitt auf eine Maximalgröße von 160 mm² zerkleinert. Diese Größe entspricht mehr als 389 Teile bei einer DIN A4 Seite.
Sie finden bei uns im Shop bei jedem Aktenvernichter einen Hinweis, ob dieser den Anforderungen der DSGVO zum Vernichten personenbezogener Daten in Papierform entspricht.
DSGVO konforme Sicherheitsstufen für Papierdokumente
Sicherheitsstufe |
Informationen auf Papier |
Streifen/Partikel |
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4 |
Datenträger mit besonders sensiblen und vertraulichen Daten sowie personenbezogenen Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, z. B. Bilanzen und
Konditionen sowie Gehaltsabrechnungen, Personaldaten/-akten, Arbeitsverträge, medizinische Berichte, Steuerunterlagen von Personen.
Unsere Empfehlung bei normalem Schutzbedarf im Unternehmen.
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Partikelgröße max. 160 mm² |
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5 |
Datenträger mit geheim zu haltenden Informationen mit existenzieller Wichtigkeit für eine Person, ein Unternehmen oder eine Einrichtung, z. B. Patente,
Konstruktionsunterlagen, Strategiepapiere, Wettbewerbsanalysen, Prozessunterlagen, Patientendaten. |
Partikelgröße max. 30 mm² |
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6 |
Datenträger mit geheim zu haltenden Unterlagen, wenn außergewöhnliche Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind, z. B. Forschungs- und Entwicklungsunterlagen,
behördliche Bereiche. |
Partikelgröße max. 10 mm² |
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7 |
Für strengst geheim zu haltende Daten, bei denen höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind, z. B. geheimdienstliche oder militärische Bereiche. |
Partikelgröße max. 5 mm² |
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